Braucht es eine Mitwirkungspflicht der Polizei bei ortspolizeilichen Verordnungen?
„Ja“, ist der Salzburger GVV-Vorsitzende Bgm. Hansjörg Obinger überzeugt. Außerdem unterstützt er die Bedingungen, welche die SPÖ in der Stadt Salzburg an ihre Zustimmung zur geplanten Mobilen Unterstützungstruppe (MUT) stellt.
Anlässlich der Diskussion rund um die Einrichtung einer Mobilen Unterstützungstruppe (MUT) in der Stadt Salzburg, die vorwiegend die Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen kontrollieren soll, meldet sich auch der Vorsitzende der sozialdemokratischen Gemeindevertreter_innen im Bundesland Salzburg Bgm. Hansjörg Obinger zu Wort und bekräftigt seine Forderung nach einer Mitwirkungspflicht der Polizei bei ortspolizeilichen Verordnungen. Das aktuelle Defizit an Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten betreffe alle Gemeinden.
„Bürgerwachen, oder wie immer man sie nennt, werden zu Recht oft kritisch betrachtet. Gleichzeitig ist es aber ein großes Problem, dass ortspolizeiliche Verordnungen meist zahnlos sind, weil die Polizei sie nicht durchsetzen darf. Meiner Meinung nach wäre es daher sinnvoll, wenn die Exekutive zum Beispiel die Einhaltung eines ortspolizeilichen Rauchverbotes auf Spielplätzen überprüfen dürfte“, erklärt Obinger und ergänzt: „Die schlechte Durchsetzbarkeit ortspolizeilicher Verordnungen betrifft ja nicht nur große Städte, sondern vor allem auch kleine Gemeinden, in denen mangels Ordnungsamt keine personellen Ressourcen für die Kontrolle zur Verfügung stehen.“
Solange Bürger_innenservices in enger Kooperation mit der Polizei und ausschließlich als deren Unterstützung agieren, ist laut Obinger nicht prinzipiell etwas dagegen einzuwenden: „Allerdings auch nur unter den Bedingungen, die von der SPÖ in der Stadt Salzburg bereits genannt worden sind.“ Letztlich bleibt für Obinger auch dann das grundsätzliche Dilemma bestehen: „Im besten Fall sind Bürgerservices und Stadtwachen eine Kompensation für Kompetenzen, die eigentlich bei der Polizei als Gewaltmonopol im Staat angesiedelt werden sollten.“ Zur Umsetzung dieser Forderung bräuchte es allerdings nicht nur eine Mehrheit im Landtag, sondern auch die Zustimmung aus dem Innenministerium. Und so betont Obinger die bundespolitische Relevanz: „Es ist ja nicht nur Salzburg, wo jetzt so eine Unterstützungstruppe eingerichtet wird. Es ist eine Entwicklung, die wir in ganz Österreich beobachten können. Dieser liegt ein wichtiges Anliegen zugrunde, nämlich die Durchsetzbarkeit ortspolizeilicher Verordnungen.“