Ja zu einer Novelle des Mietrechtsgesetzes, aber mit Fokus auf Mieter und Mieten!

Walter Steidl | Statt es der Immowirtschaft zu richten, wie es Türkis und Blau auf Bundesebene bei ihren Koalitionsverhandlungen im Jahr 2017 getan haben, kämpfen wir für die vielen Mieter und für günstige Mieten!
 
Am 19. Juni 2019 diskutierte der Salzburger Landtag in der Ausschusssitzung einen Antrag von ÖVP und Neos. Beide fordern eine Novelle des Mietrechtsgesetzes und einen Interessensausgleich von Mietern und Vermietern.

SPÖ fordert: Fokus auf die Mieter!

Für die SPÖ kam dieser Antrag so nicht in Frage. SPÖ-Chef Walter Steidl: „Eine Novelle des Mietrechtsgesetzes ist für uns kein Problem. Der Fokus einer solchen Überarbeitung muss allerdings bei den Mietern und günstigen Mieten liegen!“

ÖVP und FPÖ übernehmen wortgleich Position der Immowirtschaft

Steidl führte im Landtag aus, dass der Antrag der neuen Allianz aus ÖVP und Neos mehr oder weniger direkt aus den Regierungsverhandlungen zwischen Türkis und Blau stamme.

„ÖVP und FPÖ haben ihre Position beinahe wortgleich aus einem Papier des ÖVI (Verband der österreichischen Immobilienwirtschaft) übernommen. Der ÖVI hat das Papier für die Verhandlungen zwischen Kurz und Strache Ende 2017 verfasst. Jeder sieht also auf den ersten Blick, für wen die Kurz-ÖVP und die Strache-Hofer-FPÖ Wohnpolitik machen: Für die Immobilienbesitzer mit der dicken Brieftasche!“

Steidls SPÖ forderte eine Änderung des Antrags von ÖVP und Neos samt Fokus auf Mieter und günstige Mieten und erreichte mit ihrer Argumentation schlussendlich die Zustimmung aller Fraktionen. „Wir schafften im Landtag einen Kompromiss und einen Schritt in die richtige Richtung. Bezahlbarer Wohnraum ist bei uns eben mehr, als billiger Populismus!“

Beschlusstext des Antrags:

5-Parteienantrag

Der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern,

  1. ein zeitgemäßes und unbürokratisches Mietrecht zu schaffen, das die Mieter entlastet, Anreize zur Schaffung von Mietwohnungen setzt und die Vermietung von (leerstehenden) Wohnungen attraktiviert sowie den Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter berücksichtigt und
  2. vor dem Hintergrund der regionalen Unterschiede insbesondere der Wohnungs- und Eigentümerstruktur eine Kompetenzverschiebung im Mietrecht zugunsten der Länder zu prüfen.

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