Kinderbetreuungsgesetz Neu | Kein großer Wurf
Das neue Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, an dem schon die Landesrätinnen aD Widmann (ÖVP) und Berthold (Grüne) scheiterten, wurde Mitte der Woche nun endlich in die Begutachtung, das heißt zur Stellungnahme, geschickt. „Von einem großen Wurf sind wir aber auch nach der knapp fünfjährigen Vorbereitungsphase für diese Novelle weit entfernt“, sagt SPÖ-Familiensprecherin Karin Dollinger.
Gute Impulse und neue Aufgaben – aber gleicher Personalstand
Dollinger vermisst beispielsweise die Umsetzung der langjährigen Forderung der Pädagoginnen und Pädagogen nach kleineren Gruppengrößen, sowie arbeitsrechtliche Verbesserungen bei den Sonderkindergartenpädagog_innen.
„Obwohl zahlreiche motivierende Ansätze zur Qualitätsverbesserung in den Gesetzesentwurf eingearbeitet wurden, fehlt die Vorsorge durch LRin Klambauer wie diese umgesetzt werden sollen. Neue Aufgaben nehmen Zeit in Anspruch, deswegen muss auch der Personalstand erhöht werden!“, fordert Dollinger. „Wie sollen die Pädagog_innen nun auch noch Bildungspläne, Entwicklungspläne und Entwicklungsgespräche in den bisherigen Betreuungsalltag einbauen? Auch hinsichtlich der Teamzeit fehlt die lang ersehnte Verbesserung im Gesetz.“
Mehr an Bürokratie
SPÖ-Abgeordnete Dollinger kritisiert zudem die Zunahme an Bürokratie in dem vorliegenden Gesetzesentwurf: „Überbordende Datenschutzvorschriften stehen im Widerspruch zur gewünschten Verwaltungsvereinfachung. Auch für die Trägerorganisationen wird die Verwaltung nicht einfacher, weil das Fördersystem mehr oder weniger unverändert geblieben ist.“
Schwindel bei Elternbeiträgen
Die Huschpfusch-Aktion von LRin aD Berthold (Grüne) aus dem Jahr 2013 – damals wurden die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen halbiert – wurde nicht repariert. Stattdessen gaukelt die Landesregierung günstigere Höchstsätze des Elternbeitrags vor (von 440 Euro auf 415 Euro), indem die halbierten Zuschüsse von 25 Euro gleich inkludiert werden. „Somit wird der halbierte Zuschuss eingefroren und nicht indexiert“, kritisiert Dollinger.
Weniger Flexibilität beim Abholen der Kids
Ebenfalls negativ auswirken werden sich die genaueren Vorschriften und Aufzeichnungen für ein flexibles Abholen der Kinder aus den Betreuungseinrichtungen. „In Kombination mit der schwarz-blauen 60-Stunden-Woche wird das für manche Eltern eine echte Herausforderung werden. Aufgabe der Landesregierung ist es, die Eltern zu unterstützen, nicht zu belasten!“.
Fünf Wochen Kindergarten-Urlaub
Mit dem neuen Gesetz wird verpflichtend eingeführt, dass jedes Kind fünf Wochen Urlaub von der Betreuungseinrichtung bekommt. Das war vorher eine Soll-Bestimmung und vermindert ebenfalls die Flexibilität für die Eltern.
Sonderkindergarten
Besonders negativ vom neuen Gesetz betroffen sind Eltern von Kindern, die eine Sonderkindergartenpädagogische Betreuung brauchen, worauf vor dem 3. Lebensjahr kein Anspruch ist und wodurch das Kind bis zum 3. Lebensjahr zu Haus betreut werden muss. „Für diese Eltern gibt es keine Wahlfreiheit. Sie haben das Risiko nach dem 2. Lebensjahr ihren bis dahin reservierten Arbeitsplatz zu verlieren“, kritisiert Karin Dollinger.
„Landerätin Klambauer hat jetzt noch die Chance, die gröbsten Schnitzer auszubessern und mehr Ressourcen bereit zu stellen. Sonst ist dieses Gesetz sowohl für Pädagog_innen und Träger aus auch für Eltern eher als Rückschritt, denn als großer Wurf zu bewerten. Und nicht vergessen: Geht ned, gibt´s ned.“