Petition Privatzimmervermieter – Seit Mittwoch über 1.000 Unterschriften

Landesparteivorsitzender David Egger mit dem neuen Landtagsabgeordneten Johann Ganitzer aus Grossarl

Mit einer Online-Petition „Gerechtigkeit für Privatzimmervermieter“ erhöht die Salzburger SPÖ jetzt den Druck auf die Landes- und Bundespolitik.
 
Privatzimmervermieter*innen werden gegenüber anderen Beherbergungsbetrieben deutlich schlechter gestellt. Betreiber*innen von mehr als 10 Betten und auch jene mit einem anderen Wohnsitz als das für touristische Zwecke genutzte Objekt waren bisher zur Gänze von den CoV-Wirtschaftshilfen ausgenommen, obwohl sie dieselben Steuern, Abgaben und Ortstaxen wie gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Hotels entrichten. Immerhin konnte die Salzburger SPÖ dank öffentlicher Thematisierung erreichen, dass künftig alle Privatzimmerbetreiber*innen wenigstens Anspruch auf Gelder aus dem Härtefallfonds und 15 Prozent Ausfallbonus erhalten. Die betreffende Verordnung ist jedoch noch in Ausarbeitung. Ob der Anspruch – wie von der SPÖ Salzburg verlangt – auch rückwirkend gewährt wird, steht aktuell noch in den Sternen. SPÖ-Landesparteichef David Egger und der SPÖ-Tourismussprecher Hans Ganitzer erhöhen jetzt den Druck und haben gemeinsam mit betroffenen Privatzimmervermieter*innen eine Petition gestartet.

Mehr dazu auf https://gerechtigkeit-fuer-privatzimmervermieter.at
 
„Seit letzten Mittwoch haben über 1.000 Leute unsere Online-Petition ‚Gerechtigkeit für Privatzimmervermieter‘ unterzeichnet“, freut sich Ganitzer und verweist darauf, dass es im Bundesland Salzburg mehr als 8.000 Privatzimmervermieter*innen gibt, „die sich leider zu Recht von der Bundesregierung, aber auch von der Landesregierung im Stich gelassen fühlen“.
 
„Privatzimmervermieter*innen dürfen nicht mehr länger als Beherbergungsbetriebe zweiter Klasse behandelt werden“, bringt Landesparteichef David Egger das Anliegen der Salzburger SPÖ auf den Punkt.
 
Zwiespältige Rolle des ÖVP-Landeshauptmanns

Salzburgs Privatzimmervermieter*innen wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie gleich auf mehrfache Weise übergangen. So hat auch Landeshauptmann im März 2020 explizit nur die gewerblichen, nicht aber die privaten Beherbergungsstätten behördlich geschlossen. Aus der behördlichen Schließung ergibt sich ein Rechtanspruch auf 100-prozentige Entschädigung nach Epidemiegesetz für zwei Wochen in der Hochsaison Mitte bis Ende März 2020. Das bedeutet: Die Privatzimmervermietung war in diesem Zeitraum zwar ebenfalls mit einem Betretungsverbot belegt, hat jedoch mangels behördlicher Schließung keinen Anspruch auf die Entschädigungszahlungen. „Man kann daher sagen, dass Wilfried Haslauer die Privatzimmervermieter*innen um ihren Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß des Epidemiegesetzes gebracht hat“, so Ganitzer. Den Grund dafür möchte der Landtagsabgeordnete mittels mündlicher Anfrage an den ÖVP-Landesparteichef in Erfahrung bringen.

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