Platznot im Frauenhaus Salzburg
Es ist für keine Frau leicht und es lässt sich nicht planen: Der Zeitpunkt, wenn sie vor ihrem Mann einfach nur noch flüchten muss. Flüchten vor der Gewalt gegen sie und ihre Kinder. Das Frauenhaus Salzburg bietet diesen bedrohten und misshandelten Frauen und Kindern einen geschützten Raum.
Das Haus verfügt über 19 verschieden große Wohneinheiten auf drei Stockwerken. Bis auf wenige Einzeltage sind immer alle Plätze belegt. „Im Jänner 2019 mussten leider wieder sieben Frauen wegen Platzmangels abgewiesen werden, die im Frauenhaus Salzburg um ein Zimmer angefragt haben. Im Februar musste eine Frau abgewiesen werden“, berichtet Birgit Thaler-Haag, die Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses.
Die SPÖ Frauen Salzburg hatten bei ihrem Neujahrstreffen Geld gesammelt und haben es vergangenen Samstag für ein Frühstück mit den Frauen und Kindern im Frauenhaus verwendet. Gemeinsam war man so zusammen gesessen bei Kaffee, Kipferl und Semmerl, um über die Probleme, Ängste und Nöte der so wichtigen Institution zu sprechen.
Mehr Übergangswohnungen nötig
So wurde berichtet, dass von den 55 im Vorjahr eröffneten Übergangswohnungen nur neun mit einem geschützten Bereich geführt würden. „Das sind viel zu wenige! Wir schätzen, dass wir einen Bedarf an weiteren fünf Übergangswohnungen hätten - für den Beginn einmal“ schildert Thaler-Haag. Die Geschäftsführerin weiß, dass das Frauenhaus Tirol mit fünf Übergangswohnungen begonnen hatte und nun schon neun hat. Auch das Frauenhaus Hallein würde zwei Übergangswohnungen benötigen.
„Was seit Juli vorigen Jahres für diese ohnedies vom Schicksal gezeichneten Frauen nun erschwerend hinzukommt ist, dass ihnen vom Land Salzburg die Mindestsicherung von rund 660 Euro auf rund 500 Euro pro Monat (Richtsätze 2019) heruntergekürzt wurde, weil plötzlich das Leben im Frauenhaus als ‚Wohngemeinschaft‘ eingestuft wird“, ärgert sich die SPÖ Landesfrauenvorsitzende LAbg. Karin Dollinger. „Es ist absolut notwendig, dass Salzburg im Gesetz verankert, dass Bewohnerinnen in Frauenhäusern (aber auch in anderen betreuten Wohneinrichtungen) den erhöhten Richtsatz bekommen, wie es beispielsweise das Land Tirol gemacht hat“, so Dollinger abschließend.