Stopp dem Ausverkauf der Heimat
Gerade in den vergangenen Jahren ist eine Flut von fragwürdigen Tourismus-, Chalet- und Zweitwohnsitzprojekten über unser Land hereingebrochen. Vom ursprünglichen Gedanken eines gesunden Tourismus, der gute Arbeitsplätze schafft und sichert, sind diese Vorhaben zum Teil oft weit entfernt. Unserem Bundesland droht mehr und mehr der Ausverkauf an finanzstarke Investoren. Mit negativen Auswirkungen für die Einheimischen, die Natur und unser Land.
Gerade der Tourismus ist mit seinen rund 30 Millionen Nächtigungen für das Bundesland Salzburg von riesiger Bedeutung. Niemand in Salzburg wird das in Zweifel ziehen. Ohne die positiven Auswirkungen des Tourismus hätte es Salzburg nie an die Spitze der reichsten Regionen Europas geschafft. Es gibt aber Auswüchse des gegenwärtigen Tourismus, die überdacht, kritisch hinterfragt und korrigiert werden müssen. Unser Kapital war, ist und bleibt die Schönheit und Natur unseres Landes. Diese gilt es zu schützen und vor einem Ausverkauf zu bewahren.
Walter Steidl | „Die Situation heute ist eine andere als vor zehn Jahren“
„Für den Westen Österreichs, und ganz speziell für unser Salzburg, ist der Tourismus die Lebensader schlechthin. Der Fremdenverkehr brachte Aufschwung, Arbeitsplätze, Geld und neue Lebenschancen für die Salzburgerinnen und Salzburger. Niemand, schon gar nicht die Salzburger SPÖ, zieht die Bedeutung der Tourismuswirtschaft in Zweifel. Dennoch ist es unsere Pflicht, gut gemeinte Entscheidungen aus der Vergangenheit in der Gegenwart zu überprüfen. Denn einiges, das vor zehn, 15 Jahren noch als positiv und wichtig beurteilt worden ist, hält der heutigen Betrachtung nicht mehr stand. Die Situation heute, ist eine andere als vor zehn bis 15 Jahren“, sagt SPÖ-Chef Walter Steidl.
Steidl ergänzt: “Es ist uns bewusst, dass vor vielen Jahren auch mit Stimmen von SPÖ- Mandataren Projekte entwickelt, Umwidmungen erwirkt und Verbauungen begonnen wurden. Doch diese Entscheidungen zu konkreten Vorhaben haben mittlerweile zu große Dimensionen erreicht und sind in ihren Folgen nicht mehr zu bremsen. Als in den Gemeindestuben vor zehn, 15 Jahren entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, waren Klimawandel und Nachhaltigkeit noch nicht von so zentraler Bedeutung wie gegenwärtig. Vor allem einige Chalet- und Zweitwohnsitzprojekte sind mit der heutigen Zeit nicht mehr in Einklang zu bringen und anders zu beurteilen.“
An den schönsten, oft sehr ungeeigneten, Standorten des Landes wachsen mittlerweile Chaletdörfer aus dem Boden. Die Preise für solche Bauten, aber auch für entsprechende Appartementhäuser, schießen in astronomische Höhen (z.B. derzeit ca. 15.000 Euro pro Quadratmeter bei einem Projekt mitten in Hinterglemm). Appartements liegen noch dazu teilweise im Wohn- oder Gewerbegebiet und treiben die Immobilienpreise weiter in die Höhe.
Wohnpreise für Einheimische schnellen in die Höhe
„Während sich Einheimische keine Baugründe mehr leisten können, es zu wenig günstige Wohnungen gibt und die Behörde im privaten Bereich akribisch jeden Zubau verfolgt, gelten für große Vorhaben touristischer Natur offensichtlich andere Maßstäbe. Wie sonst erklären sich 63 Chalets (mit 700 Betten) zu Stückpreisen von je knapp einer Million Euro, die bis auf zwei bereits verkauft wurden und ohne, der ab 500 Betten notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung, errichtet werden“, fragt Steidl.
Diese Entwicklungen sind nicht nur im Oberpinzgau, der gestern in der ORF-Sendung „Am Schauplatz“ im Mittelpunkt stand, im Gange, sondern generell im tourismusintensiven Innergebirg zu beobachten. „Es wird aber nicht mehr lange dauern, bis finanzstarke Investoren auch im Flachgau und im Tennengau versuchen werden, mit Immobilien und Gründen gute Geschäfte zu machen“, ist sich SPÖ-Chef Steidl sicher.
„Obwohl die Bettenauslastung im Schnitte bei 35 Prozent liegt und auch im Winter schon vergleichsweise niedrig ist, entstehen ständig neue Hotelkomplexe mit hunderten Betten. Was aber noch viel bedenklicher ist, sind die vielen Betten in den Chalet- und Aparthotel- Projekten bzw. die noch mancherorts betriebenen Zweitwohnsitzvorhaben. Selbst, wenn hier Vermietungsverpflichtungen für einige Jahre bestehen, ist es absehbar, dass dort letzten Endes Zweitwohnsitze mit vorwiegend ausländischen Eigentümern geschaffen werden. Ebenso meist fremde Investoren verhelfen inmitten unserer schönen Landschaft ausländischen Anlegern zu attraktiven Renditen. Dieser Wildwuchs an Luxus- und Investmentprojekten für jene, die es sich leisten können, muss kritisch hinterfragt werden.
Die Salzburger Bevölkerung leidet schon jetzt unter den negativen Auswirkungen. Was macht die Landesregierung gegen diese Entwicklung? Es ist ihre Pflicht und Verantwortung die Gemeinden zu unterstützen und die Interessen der Salzburger Bevölkerung – z.B. nach günstigem Wohnraum – zu wahren. Die SPÖ verlangt daher: "Stoppen wir den zunehmenden Ausverkauf unserer Heimat!“, so Walter Steidl.
Dollinger | „Die Entwicklung des Tourismus muss neu gedacht werden“
Es muss ein neues Bewusstsein im Tourismusressort und bei Landeshauptmann Haslauer geschaffen werden. Die SPÖ hat deswegen etliche Anfragen dazu eingebracht und einen Antrag für ein umfassendes Tourismuskonzept, einen Tourismus-Masterplan gestellt.
„Weil die Landesregierung und der seit 2004 ressortverantwortliche Dr. Haslauer aber noch nicht erkennen wollen, wie umfassend die Weiterentwicklung des Tourismus in Salzburg gedacht werden muss, wischten sie unseren Antrag beiseite“, kritisiert Natur- und Umweltschutzsprecherin Karin Dollinger.
SPÖ-Antrag für ein neues und umfassendes Tourismuskonzept...
„LH Haslauer ist seit 2004 für Tourismus ressortzuständig, beschäftigt sich aber nur mit Marketing, Steigerung der Wertschöpfung und bis vor Kurzem mit der Steigerung der Nächtigungszahlen. Ende 2018 äußerte Haslauer in einer aktuellen Stunde im Landtag erstmals eine Grenze von 30 Millionen Übernachtungen pro Jahr. Heuer erreichen wir diese Schwelle. Allerdings, Haslauer hat keine Idee, wie es jetzt weitergehen soll mit dem Tourismus in Salzburg“, bedauert Dollinger.
SPÖ fordert: Ressortübergreifender Tourismus-Masterplan für Salzburg!
Haslauer negiert tunlichst, dass es für eine gesunde, zukünftige Tourismusentwicklung notwendig ist, mit der Raum- und Verkehrsplanung, der Wasserwirtschaft, dem Natur- & Umweltschutz, den Bereichen Arbeit & Wirtschaft und anderen Bereichen zusammenzuarbeiten.
- Die SPÖ fordert daher, dass diese Fachbereiche gemeinsam ein Tourismuskonzept erstellen und künftig enger zusammenarbeiten.
Die bestehende Tourismusstrategie 2020 der Landesregierung läuft nicht nur aus, sie hat all diese wesentlichen ineinandergreifenden Bereiche übersehen. Noch dazu die Entwicklungen im Klimaschutz. Siehe auch...
„Am jetzigen Marketingkonzept haben nur Tourismusfachleute mitgearbeitet. In der bisherigen Tourismusstrategie findet sich das Wort ‚Nachhaltigkeit‘ nur auf einer einzigen Seite, der Nr. 39. Dort auch nur als ‚Green Image‘. Damit ist gemeint, dass die Hotelressorts auf die Mülltrennung achten sollen etc. Der Zug ist aber schon abgefahren, wenn Ressorts an untauglichen, zum Teil sensiblen Standorten errichtet wurden“, sagt Dollinger.
Umgehungen für Zweitwohnsitze bekämpfen
„Es ist zu wenig, wenn LH Haslauer meint, es soll keine Zweitwohnsitze mehr geben. Dieses Problem ist ohnedies fast gelöst, 82 der 119 Salzburger Gemeinden sind Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden. Es geht darum, die Umgehungen zu stoppen, die drohen, wenn nach einigen Jahren der Vermietung als Appartement oder Chalets kalte Bettenburgen hinterlassen werden“, erklärt SPÖ-Abgeordnete Dollinger.
Seit Jahrzehnten werden in Salzburg Zweitwohnsitze gegründet, dazu wurde im Raumordnungsgesetz eine eigene Baulandkategorie geschaffen. Manche Gemeinden haben schon viele Jahre eine hohe Zweitwohnsitzrate und viele Hektar gewidmetes Zweitwohnsitzgebiet.
Maria Alm hat über 42 Hektar gewidmetes Zweitwohngebiet, 7 Hektar sind unverbaut. Der Anteil der Nichthauptwohnsitzwohnungen war bereits 2011 rund 58 Prozent!
In Saalbach finden sich 16 Hektar gewidmetes Zweitwohngebiet (über ein Hektar ist unverbaut). 66 Prozent der Wohnungen in Saalbach sind Nichthauptwohnsitzwohnungen.
Wald im Pinzgau hat 13 Hektar gewidmetes Zweitwohnsitzgebiet, 59 Prozent der Wohnungen sind Nichthauptwohnsitzwohnungen, Krimml 11 Hektar und 56 Prozent. (etc.)
25 Hektar Altbestand an bereits gewidmeten Zweitwohnsitzen
„Eine unserer Landtagsanfragen brachte eben diese unverbauten Zweitwohnsitzflächen zum Vorschein: Insgesamt sind es circa 25 Hektar“, weiß Abgeordnete Dollinger.
„Diese Widmungen sind oft mehr als zehn Jahre alt. Mit solchen Flächen, wie mit Bauland generell, wird gerne spekuliert. Seit dem Raumordnungsgesetz 1992 ist es möglich, Bauland, das zehn Jahre nicht bebaut wurde, entschädigungslos in Grünland rück zu widmen. Die ex lege Rückwidmung nach zehn Jahren ist erst mit dem neuen ROG 2017 beschlossen worden. Für diese 25 Hektar muss daher versucht werden, möglichst viele Flächen rück zu widmen, insbesondere jene in dezentralen Lagen“, fordern Dollinger und SPÖ-Abgeordneter Meisl. „Zumindest sollten durchgängig Gespräche mit den Eigentümern geführt werden. Manche zentral liegende, unbebaute Zweitwohnsitzflächen eignen sich sehr gut für Hauptwohnsitze“.
Sollte keine andere Lösung zustande kommen, müsste zumindest die Bebauungsdichte geringgehalten werden. „Man muss ja nicht jedes Mal zig Appartements an einem Standort zulassen!“, fordert Dollinger.
Exkurs: Zweitwohnsitze – Gesetzliche Grundlagen und Erklärung
Seit dem ROG 1992 dürfen Zweitwohnsitze nur mehr im gewidmeten Zweitwohnsitzgebiet errichtet werden. Jene, die außerhalb errichtet wurden, sollen bis 31.Dezember 2019 den Gemeinden gemeldet werden. Womit eine Legalisierung dieser Zweitwohnsitze außerhalb vom Zweitwohnsitzgebiet verbunden ist.
Medien haben von einer geringen Beteiligung an dieser Legalisierung berichtet. ÖVP- Landesrat Schwaiger hat nun medial angedroht, es könne ansonsten bis zur Versteigerung kommen – das werden wir genau verfolgen! Der Mut der Landesregierung hält sich bislang in Grenzen, was man auch daran sieht, dass es keine nennenswerten Rückwidmungen seit dem ROG 1992 gibt. Viele dieser Zweitwohnsitzbesitzer kommen aus Deutschland, den Benelux-Staaten, Großbritannien und anderen EU-Staaten, aber auch aus der Schweiz, den USA und zunehmend auch aus afrikanischen und asiatischen Staaten.
Seit dem ROG 1992 durfte aber Zweitwohnsitzgebiet nur mehr in jenen Gemeinden gewidmet werden, deren Anteil an Zweitwohnungen an allen Wohnungen unter 10 Prozent lag. Problematisch war hier stets die Nichterfassung dieses Zweitwohnsitzanteils durch die amtliche Statistik. Zu den amtlich ausgewiesenen Nebenwohnsitzen zählen auch Wohnungen für berufliche und Ausbildungszwecke.
Seit der ROG-Novelle 2017 wurde auf Nicht-Hauptwohnsitzwohnungen abgestellt und geregelt, dass Zweitwohnsitzgebiete nur mehr in jenen Gemeinden gewidmet werden dürfen, die einen geringeren Nichthauptwohnsitzanteil als 16 Prozent haben. Diese Schwelle wurde an Hand eines österreichweiten Vergleichs abgeleitet. Ab dieser Schwelle dürfte der Zweitwohnungsanteil etwa in der Größenordnung von 10 Prozent liegen. Nach dieser Schwelle sind auf Basis von Zahlen aus 2011 nun 82 aller 119 Gemeinden Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden. Das Aktualisieren der statistischen Grundlage ist dringend nötig! Jüngst sind auch Tendenzen gegeben, dass aufgrund der Nachfrage einschlägiger Investoren, sich Gemeinden auch mit niedrigeren Anteilen freiwillig zu solchen Beschränkungsgemeinden erklären (zB Hallein und Wals).
Ursache oftmals Grundverkehr
Schaut man sich einzelne konkrete Projekte an, so beginnt die Entwicklung damit, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen erworben werden, ohne dass die dafür nötige Eigenschaft des Landwirts laut Grundverkehrsgesetz besteht bzw., ohne, dass die Absicht besteht, diese Flächen weiterhin land- und forstwirtschaftlich zu nutzen (das ist spätestens ab dem Umwidmungsansinnen offenkundig). Anscheinend genügt es, einmal als Landwirt eingestuft zu werden, um hier dauerhaft landwirtschaftliche Flächen erwerben zu können. Landesrat Schwager berichtete dazu im Landtag, dass eine regelmäßige Ausweisung hier ebenso wenig vorgesehen ist, wie eine Frist für Anträge, die solche Rechtsgeschäfte rückgängig machen wollen. Zumindest ein derartiger Antrag liegt seit zwei Jahren bei der BH Zell am See auf.
Meisl: „Gemeinden nicht im Regen stehen lassen“
Wohnbau- und Raumordnungssprecher der Salzburger SPÖ, Roland Meisl, sieht die Landesregierung auf mehreren Feldern zu Handeln gezwungen. Die Gemeinden brauchen aus seiner Sicht viel mehr inhaltlich-fachliche sowie personelle Unterstützung, das neue Salzburger Raumordnungsgesetz greife bei aktuellen Problemlagen nicht und auch der Bund ist gefordert, in manchen Bereichen rasch tätig zu werden.
Gemeinden unterstützen
„Von der Landesregierung kamen bislang noch keine Vorschläge, wie beispielsweise das zunehmende Problem der Zweitwohnsitze in die Schranken gewiesen wird. Auch von Landeshauptmann Haslauer hörte ich seit 2004 keinen ernsthaften Vorschlag in diese Richtung. Daher wird es wohl so sein, dass die Probleme mit Zweitwohnsitzen keine für die Regierung und deren Chef sind. Ein fatales Signal, wenn wir an die steigenden Kosten für Grund & Boden und das Wohnen für die Salzburger Bevölkerung denken“, gibt Roland Meisl zu bedenken.
„Die Landesregierung muss die Gemeinden inhaltlich-fachlich sowie personell unterstützen und sie nicht alleine lassen! Wenn schon große Stadtgemeinden wie Zell am See Schwierigkeiten bei der Handhabe haben, kann man sich vorstellen, wie es den kleinen Gemeinden geht“, sagt Meisl.
Echte Zweitwohnsitze einheben
Ein weiterer Punkt, der für die SPÖ dringend angepasst werden muss, sind die Abgaben, die Zweitwohnsitz-Besitzer an die Gemeinde bezahlen.
„Das Beispiel St. Gilgen am Wolfgangsee zeigt, dass die Gemeinde bei Zweitwohnsitzen draufzahlt. Die Steuereinnahmen durch den Finanzausgleich mit dem Bund für Zweitwohnsitze sind deutlich niedriger, als jene für Hauptwohnsitze. Trotzdem muss die gesamte Infrastruktur zur Verfügung gestellt und betreut werden. Es ist längst überfällig, eine echte und finanziell spürbare Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Diese muss mindestens so hoch sein, dass die Gemeinde im Vergleich zu einem Hauptwohnsitz keinen finanziellen Nachteil hat“, fordert Meisl.
Problem Frühstückshotels / Aparthotels
Zunehmend problematischer für die Gemeinden wird der Umgang mit Frühstücks- bzw. Aparthotels. Es droht dabei die reale Gefahr, dass zwar in der Planung ein Hotelbetrieb eingereicht und anfänglich auch betrieben wird, aus diesem dann aber über die Jahre versteckte Zweitwohnsitze werden. Den Gemeinden sind dabei aber die Hände gebunden, obwohl wertvolle Wohnflächen für Einheimische verloren gehen können.
„In Salzburg bekämpft z.B. die Stadtgemeinde Zell am See solche Projekte. Doch der Handlungsspielraum für den Bürgermeister ist begrenzt. Wird das Hotelprojekt ordnungsgemäß eingereicht, ist es zu genehmigen. Weil bei solchen Vorhaben die Gewerbeordnung und somit Bundesgesetz greift, ist die zuständige Behörde die Bezirkshauptmannschaft. Der betroffenen Gemeinde bleibt nur die Maßnahme, eine negative Stellungnahme abzugeben, die auf das Verfahren aber nicht verbindlich wirkt“, erklärt SPÖ-Raumordnungssprecher Roland Meisl.
„Die Landesregierung und allen voran die dominierende ÖVP muss sich für dieses immer größer werdende Problem im Bund für eine rasche Lösung stark machen. Landeshauptmann Haslauer ist gefragt, in Wien seinen Einfluss geltend zu machen“, sagt Meisl.
Grünes Salzburger Raumordnungsgesetz schon veraltet?
Außerdem, so Meisl, müsse diese Problematik auch im Salzburger Raumordnungsgesetz Niederschlag finden.
„Obwohl das ROG in Salzburg neu ist, hat die damals zuständige Ressortchefin Astrid Rössler auf die realen Herausforderungen durch Frühstückshotels vergessen. Das Gesetz gehört novelliert und die Verpflichtung geschaffen, dass Aparthotels nur mehr in dafür ausdrücklich gekennzeichnetem Bauland errichten werden dürfen. Wir müssen die Möglichkeit von versteckten Zweitwohnsitzen durch Frühstückshotels mitten im erweiterten Wohngebiet verhindern.“
Die SPÖ fordert auch eine Prüfung der bereits gewidmeten Zweitwohnsitz-Altlasten von rund 25 Hektar. Denn diese Widmungen, oder zumindest Teile davon, sollten rückgängig gemacht werden. „Fachleute sagen uns, das sei möglich“, sagt Meisl.
Räumliche Entwicklungskonzepte (REK) der Gemeinden
Ein rascheres Vorgehen fordert die SPÖ bei der Erstellung bzw. Überarbeitung der räumlichen Entwicklungskonzepte (REK) der Gemeinden.
„Viele Gemeinden verwenden derzeit noch alte REKs, in denen die Möglichkeit einer touristischen Nutzung von Flächen großzügig ermöglicht wird. Die Vorgaben der Gemeinden die bereits neue, überarbeitete REKs verwenden, sind heute viel strenger und genauer. Die Landesregierung sollte den Gemeinden also Fristen setzen, bis wann die REKs überarbeitet werden müssen“, schlägt Meisl vor.
„Außerdem sollte es im REK Mindestvorgaben für den geförderten Wohnbaubau von 10 bis 20 Prozent geben. Die Erfahrung zeigt, dass es zwar die Kategorie ‚geförderter Wohnbau’, also Flächen, auf denen günstiges Wohnen entstehen kann, gibt, die Gemeinden diese aber nicht anwenden. Im Wohnhochpreisland Salzburg, muss die Landesregierung endlich Mut beweisen und Taten setzen, die Wirkung zeigen“, fordert Wohnbausprecher Meisl.