Löschen von Bonitätsdaten | SPÖ erreicht ersten Erfolg für Bankkunden

Forcher |  Bei Privatkonkursen warten schwerwiegende Folgen auf die Betroffenen. Ist die vereinbarte Schuld getilgt, sollen nicht weitere Probleme warten.

Wer bei Banken einen Kredit aufnimmt, wird in einer Bonitätsliste (zB beim Kreditschutzverband) geführt. Ist die Schuld getilgt, wird diese Meldung üblicherweise an die Bank gemeldet. Ein Vermerk bleibt aber dennoch über Jahre in der Liste bestehen. Bei Privatkonkursen dauern diese Fristen noch länger.

„Betroffen von diesem Prozedere bei den Bonitäts- bzw. Bankenwarnlisten sind Arbeitnehmer genauso wie Unternehmer. Besonders brisant ist die Situation für Kleinunternehmer, EPUs oder Start-Ups, weil in den seltensten Fällen finanzielle Rückendeckung vorhanden ist“, weiß SPÖ-Arbeitsmarktsprecher Gerald Forcher.

„Aber auch Frauen, die in die Schulden ihrer Ex-Männer involviert sind, leiden oftmals unter den langen Fristen. Bei Privatkonkursen werden sie fünf Jahre lang auf das Existenzminimum gepfändet. Das macht die Versorgung von gemeinsamen Kindern oft sehr schwer.“

Fristen bei Kleinkrediten verkürzen

Aber auch nach der Abzahlung der vereinbarten Schulden des Privatkonkurses bleiben die Daten der Kunden in den Warnlisten gespeichert. „Ich weiß von einer betroffenen Frau, die nach Tilgung der vereinbarten Schuld einen Kleinkredit aufnehmen wollte, um dringend nötige Reparaturen und Investitionen in ihrer Wohnung durchführen zu lassen. Ihre Hausbank verweigerte ihr einen solchen aufgrund der Vorgeschichte. Ein harter Schlag für die Frau, arbeitete sie doch stets fleißig und verlässlich und hatte einen fixen Job“, so SPÖ-Abgeordneter Forcher.

Bei der gestrigen Ausschusssitzung des Landtags erreicht die SPÖ einen ersten Erfolg für betroffene Bankkunden. Folgender SPÖ-Antragstext, ergänzt durch einen Punkt der Fpö, wurde einstimmig angenommen:

  1. Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Löschfristen von Kleinkreditevidenzen bzw. sogenannten Bankenwarnlisten zu verkürzen und das gesetzlich zu verankern.
  2. Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, allen voran an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung heranzutreten, um für sämtliche Schüler im Land Salzburg ab der achten Schulstufe einen, verpflichtenden Unterrichtsinhalt „Finanzlehre“ einzuführen, in dem Jugendlichen einerseits monetäre Verantwortung nähergebracht wird sowie andererseits mit Begriffen wie Anlage, Kapital und Aktien ein bewusster und positiver Umgang mit Geld erlebt wird.

„Dieser erste, einstimmige Schritt zu einer Verbesserung von betroffenen Personen mit Privatkonkursen ist sehr erfreulich. Wer jahrelang am Existenzminimum leben muss, soll darauf zählen können, nicht mit weiteren Hürden kämpfen zu müssen“, sagt Gerald Forcher.

Termine

Zur Zeit keine Termine vorhanden.