Landesunterstützung für pflegende Angehörige verbessern!
Die Angehörigenentlastung ist ein erster, zaghafter Schritt. Die SPÖ fordert echte Unterstützung für pflegende Angehörige.
Die Salzburger SPÖ macht seit Jahren Druck, damit die größte Pflegegruppe des Landes – die pflegenden Angehörigen – besser unterstützt wird und ihre Arbeit somit mehr Wertschätzung erfährt. Daher begrüßen die Sozialdemokrat*innen auch die Angehörigenentlastung durch das Land Salzburg. Allerdings, so SPÖ-Sozialsprecherin Barbara Thöny, müsse dieses Angebot noch wesentlich verbessert und ausgebaut werden.
Die SPÖ half der Landesregierung im Budgetausschuss am Mittwoch auf die Sprünge und konnte den Regierungsfraktionen zumindest eine Prüfung von Verbesserungsvorschlägen abringen. Diese gleich umzusetzen waren Övp, Grüne und Neos nicht bereit. Auch Landesrat Schellhorn unterstützte die SPÖ dabei nicht.
Altersgrenzen senken
„Derzeit unterstützt das Land Salzburg pflegende Angehörige nur, wenn die zu pflegende Person mindestens 65 Jahre alt ist. Wir wollen diese Altersgrenze nach unten verschieben, damit mehr pflegende Angehörige profitieren“, sagt Thöny.
Kriterium des gemeinsamen Haushaltes streichen
„Viele pflegende Angehörige leben getrennt von den Personen – meist sind es Verwandte – die sie pflegen. Somit können sie die Angehörigenentlastung des Landes nicht in Anspruch nehmen, weil dafür ein gemeinsamer Haushalt vorgeschrieben ist. Das ist unfair und gehört aufgehoben“, so die Forderung von SPÖ-Sozialsprecherin Barbara Thöny.
Mehr Sicherheit für die Trägerorganisationen
„Dienstleister wie die Volkshilfe, Caritas oder Diakonie tragen bei der Angehörigenentlastung des Landes das volle finanzielle Risiko. Sagt ein Klient / eine Klientin den Termin kurzfristig ab, z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, werden dem Träger die Kosten nicht ersetzt. Wir fordern eine Ausfallsentschädigung für die Träger durch das Land“, erklärt Barbara Thöny.
Dieser Entschließungsantrag (auf Initiative der SPÖ) wurde im Budgetausschuss am Mittwoch (09.12.2020) einstimmig angenommen:
Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert,
- zu prüfen, ob eine kundenbezogene Ausfallsentschädigung übernommen und die Trägerorganisationen finanziert werden können, da im derzeitigen Modell bei kurz- bzw. mittelfristigen Absagen von Kunden, die Dienstleister das volle finanzielle Risiko tragen;
- weiters zu prüfen, ob die Altersbegrenzung von 65 Jahren abgeschafft werden kann, damit auch Angehörige von jüngeren PflegegeldbezieherInnen der Stufe 3, das Entlastungsangebot in Anspruch nehmen können und
- zu prüfen, ob das Kriterium der gemeinsamen Haushaltsführung entfallen kann, damit auch jene Angehörige, die vom zu Pflegenden getrennt leben, aber die häusliche Pflege und Betreuung übernehmen, nicht von dieser Leistung ausgeschlossen werden,
- dem Landtag bis zum 30. Juni 2021 zu berichten.