Tourismus | Saisonarbeiter*innen werden in die Notstandshilfe gedrängt
„Die Notstandshilfe muss bis zum Ende der Pandemie auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben bleiben“, fordert der Salzburger SPÖ-Chef David Egger.
Viele saisonale Arbeitskräfte, die aufgrund der Corona-Pandemie ohne Anstellungsverhältnis sind, haben aktuell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Grund dafür ist einfach: Wer nicht mindestens 28 Wochen (20 Wochen, wenn nicht wiederholte Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld) durchgehend beschäftigt war, hat bloß einen Anspruch auf die Notstandshilfe. Diese wurde zwar bis Ende März 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben, doch für die Zeit danach gibt es noch keine Entscheidung. Der Salzburger SPÖ-Chef David Egger fordert daher, in einem ersten Schritt, die Notstandshilfe nicht nur von Monat zu Monat, sondern bis zum Ende der Pandemie an das Niveau des Arbeitslosengeldes anzuheben. Außerdem fordert Egger eine Reform der Anspruchsgrundlage auf Arbeitslosengeld für Menschen, die berufsbedingt nur saisonal arbeiten können.
Egger: „Solange die Pandemie nicht vorbei ist, muss die Notstandshilfe wie die Arbeitslose gehandhabt werden“
„So lange es keinen Herdenschutz vor dem Corona-Virus gibt, muss die Notstandshilfe an das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben bleiben. Es ist demütigend, wie die Bundesregierung Menschen in finanzieller Notlage in der Ungewissheit lässt, wie viel Geld sie in den kommenden Monaten zur Verfügung haben“, so der SPÖ-Landesparteichef, welcher konkret fordert, die Notstandshilfe bis zur Erreichung des Herdenschutzes finanziell mit dem Arbeitslosengeld gleichzusetzen. Dass die Notstandshilfe auch zuletzt nur bis Ende März verlängert worden ist und auch jetzt noch nicht feststeht, wie es ab April finanziell für Notstandshilfebezieher*innen weitergeht, bezeichnet Egger als „Verhöhnung der Leute, die Corona-bedingt ihren Arbeitsplatz verloren haben“.
Egger: „Bei Saisonarbeiter*innen müssen 20 Wochen Arbeitstätigkeit im Jahr als Anspruch auf Arbeitslosengeld reichen“
Bei Leuten, die wiederholt Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, verlängert sich die Wochenzahl von 20 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung(en) auf 28 Wochen. Egger hält diesen „Bestrafungsmechanismus“ im Zusammenhang mit Saisonarbeiter*innen für verfehlt und fordert daher, eine gesetzliche Ausnahme zu schaffen: „Es liegt in der Natur der Sache, als saisonale Kraft regelmäßig arbeitslos zu sein. Wenn dann, wie seit Ausbruch der Pandemie der Tourismus ausfällt, ist es doppelt schwer, 28 Beschäftigungswochen zu erreichen. Bei Saisonarbeiter*innen müssen daher 20 Wochen Arbeitstätigkeit im Jahr als Anspruch auf Arbeitslosengeld ausreichen.“