Grundversorgungsgesetz | Das Gegenteil von gut ist gut gemeint!

Asyl- und Integrationssprecher Tarik Mete | Begrifflichkeiten anpassen allein ist eindeutig zu wenig.  

„Es war höchst an der Zeit das Grundversorgungsgesetz an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Allerdings wurde der große Wurf versäumt", so reagiert Tarik Mete, Asyl- und Integrationssprecher der SPÖ, auf die heutige Debatte im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss.

Die Anpassung von Begrifflichkeiten ist nicht genug. "Es sind zahlreiche Schlagwörter in der Gesetzesvorlage zu finden, die in der Umsetzung jedoch an der Realität vorbei gehen. Rechtsberatungsangebote, Informationspflichten sowie das Screening der Qualifikation der Asylwerberinnen und Asylwerber sind grundsätzlich zu begrüßen, aber entpuppen sich bei näherer Betrachtung der Vorlage großteils als leere Worthülsen. Überschriften allein sind nicht ausreichend. Es gibt viele offene Fragen in Bezug auf die Umsetzung und die Zuständigkeiten, die auch im Ausschuss nicht abschließend beantwortet werden konnten", stellt Mete fest.

"Die Form der Rechtsberatung im Gesetz geht komplett an der Realität vorbei und entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Mogelpackung. Sie ist nur unter sehr eng gestrickten Voraussetzungen zu gewähren. Man rechnet mit 10 Fällen in der Rechtsberatung, pro Fall sind 200 Euro für die Beratung reserviert - das ist geradezu lächerlich", so Mete weiter.

Verwaltung und Gerichtsbarkeit sind klar zu trennen

"Auch die im Gesetz formulierten Strafbestimmungen sind absurd. Weshalb man hier eine Unterscheidung zwischen Vergehen innerhalb und außerhalb der Unterkunft trifft, ist nicht nachvollziehbar. Es gilt grundsätzlich immer das Strafrecht.", erklärt Mete. "Dass die Verwaltung nun Aufgaben der Gerichte übernehmen und über strafrechtlich relevante Tatbestände entscheiden soll, ist geradezu absurd. Wir leben in einem Rechtsstaat in dem Verwaltung und Gerichtsbarkeit klar zu trennen sind."

Mete weist außerdem auf die nicht näher definierten Integrationsanforderungen, die unausgegorene Regelung bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen und die fehlenden Details beim Screening hin. Die Richtlinie hätte schon längst umgesetzt werden müssen, vieles wurde nicht konkretisiert. „Die Vorlage ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Man hat die Chance vertan und kratzt nur an der Oberfläche der Realität. Wenn man schon bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie in Verzug ist, hätte man eindeutig mehr daraus machen können", stellt Mete enttäuscht fest.