In Göming gibt es wieder eine SPÖ

Am Bild (v.l.n.r.): Walter Steidl, Cornelia Ecker, Sandra Pichler-Schimansky (Kassierin), Oliver Putz (Hellbauer Wirt z´Göming), Alexander Pichler-Schimansky (Ortsparteivorsitzender), Markus „Max“ Maurer (Landtagskandidat SPÖ Flachgau)

Weil die Gemeindewahlbehörde dem neuen Ortsparteivorsitzenden Pichler-Schimansky die Besetzung des vakanten SPÖ-Mandats verweigert, läuft nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
 
Seit gestern (5. März 2018 ) gibt es auch in Göming wieder eine SPÖ-Ortspartei. Bei der konstituierenden Sitzung wurde Alexander Pichler-Schimansky zum neuen Ortsparteivorsitzenden gewählt. Sowohl die Flachgauer SPÖ-Bezirksvorsitzende NR Cornelia Ecker, als auch Walter Steidl zeigten sich hoch erfreut darüber, dass die Sozialdemokratie auch in der Gemeinde Göming wieder vertreten ist. „Ab nun gibt es keinen einzigen weißen Fleck mehr im Flachgau“, so der Salzburger SPÖ-Chef.

Der neu gewählte Ortsparteivorsitzende ist hoch motiviert und möchte durch Kontrolle dafür sorgen, „dass die Bäume der ÖVP in Göming nicht in den Himmel wachsen. Macht braucht Kontrolle, diese ist derzeit nicht gegeben. Momentan sitzen die Schwarzen immerhin alleine in der Gemeindestube“. Als täglicher Pendler möchte er außerdem das Thema Verkehr stark forcieren.

Landesverwaltungsgericht soll Klarheit in Rechtsfrage bringen

Mit der Neugründung der SPÖ Göming gibt es für diese auch gleich eine Rechtsfrage zu klären. Denn der neue Ortsparteivorsitzende würde gerne das Mandat in der Gemeindevertretung annehmen, welches die SPÖ bei der Gemeindevertretungswahl 2014 erklimmen, jedoch nach dem Wegzug von Robbie Heida nicht nachbesetzen konnte. Unter Berufung auf § 86 in der Salzburger Gemeindewahlordnung, wonach ein Ersatzmitglied binnen 14 Tagen vorgeschlagen werden muss, verweigert die Gemeindewahlbehörde nun dieses Vorhaben. Ein Umstand, den die Salzburger SPÖ nicht unwidersprochen zur Kenntnis nehmen möchte, wie der Flachgauer Bezirksgeschäftsführer Peter Reifberger bestätigt: „Derzeit läuft eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Wir erachten es unabhängig vom Gesetzestext als undemokratisch, wenn die SPÖ ihr eigenes Mandat, das sie von den Wählerinnen und Wählern erhalten hat, nicht wahrnehmen darf.“

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