Schwarz-Blau zieht Datenschutz die Zähne

SPÖ-Datenschutzsprecher Bacher kritisiert | In letzter Minute macht die Bundesregierung Datenschutzverletzungen straffrei.
 
Österreich tanzt aus der Reihe. Denn im Unterschied zu allen anderen EU-Ländern soll es in  aller Regel nur für Wiederholungstäter_innen Strafen geben, und selbst davon gibt es Ausnahmen. Öffentliche Einrichtungen sollen immer straffrei davonkommen. „Wir haben ab 25. Mai ein strenges Gesetz, das leider zahnlos ist, weil Strafen für Datenschutzverletzung die Ausnahme bleiben“, ärgert sich SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher und kritisiert vor allem auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbandsklage verhindert und somit Bürger_innen der Möglichkeit beraubt, bei Datenschutzverletzungen gegen Großkonzerne vorzugehen.

Schwarz-blaue Regierung entmachtet Datenschutz-NGOs

Ursprünglich hatte die SPÖ hatte gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien einen Antrag im Nationalrat eingebracht, um in Österreich Verbandsklagen im Bereich des Datenschutzes möglich zu machen. „Wir wollen es Einrichtungen, die Expertise im Bereich Datenschutz haben und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, ermöglichen, Verbandsklagen einzubringen. Davon würden Menschen, die ihre Daten schützen wollen, profitieren“, erklärte Walter Bacher noch am Freitag in der Nationalratssitzung. Quasi in letzter Minute vor der Umsetzung des neuen Datenschutzes wartet die schwarz-blaue Bundesregierung allerdings zusätzlich mit einem heftigen Schlag gegen gemeinnützige Datenschützer_innen auf. Datenschutz-NGOs, die im Auftrag betroffener Bürger_innen Datenschutzverletzungen zur Anzeige bringen,  wird laut Regierungsplan  die finanzielle Lebensgrundlage entzogen, weil sie  von Täter_innen keinen Schadenersatz verlangen dürfen.

„Die Verbandsklage hätte es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, den Schutz ihrer Daten gegenüber internationalen Konzernen größtmöglich zu schützen. Gerade jetzt, wo durch den Facebook-Fall wieder deutlich wurde, dass Großkonzerne den Schutz der Menschen und ihrer Daten nicht immer ernst nehmen, ist es notwendig, Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, gegen Großkonzerne zu klagen. Die Regierung Kurz hat daran aber kein Interesse“, zeigt sich Bacher ernüchtert.

Hintergrund:

„Es ist davon auszugehen, dass relevante Datenschutzverletzungen in Österreich primär von internationalen Unternehmen gesetzt werden, dass bei österreichischen Unternehmen die „Sammelklage“ und/oder die „Massenmandatierung“ nach Art 80 Abs 1 DSGVO eher zu problematischeren Schadenersatzklagen führt und dass durch eine Nichtumsetzung von Artikel 80 Abs 2 DSGVO wegen der Zuständigkeitsregelungen eine Rechtsschutzlücke gegenüber globalen Konzernen weiter besteht, was weder für die österreichischen Verbraucher noch für die österreichische Wirtschaft Vorteile bringt“, fasst Bacher zusammen.

„Fakt ist damit auch, dass eine Nichtumsetzung von Artikel 80 Abs. 2 DSGVO primär Google, Facebook & Co etwas bringt, aber nicht dem österreichischen Wirtschaftsstandort und schon gar nicht den betroffenen Menschen. Das kann weder im Interesse österreichischer Unternehmen noch Verbraucher liegen. Von einer Verbandsklage würden alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, da durch abstrakten Rechtsschutz sowohl Behörden wie auch Unternehmen Richtlinien für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung erhalten“, bringt der SPÖ-Datenschutzsprecher die Problematik auf den Punkt. Die Regierungsmehrheit  lehnte den entsprechenden Antrag der Oppositionsparteien, welcher die Möglichkeit zur Verbandsklage verschafft, bereits am Freitag ab.

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