Datenschutz | Walter Bacher fordert Begutachtung des Sicherheitspolizeigesetzes

Walter Bacher | „Stellungnahmen von Datenschutzgremien zulassen“
 
Durch die von der Regierung verabschiedete Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sieht SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher „den Schutz personenbezogener Daten sowie den sozialen Frieden massiv gefährdet“. Er fordert die Möglichkeit der Begutachtung des Entwurfes. „Mit dieser Novelle wird unter dem Deckmantel der Stärkung des Sicherheitsgefühls durch bürgernahe Polizeiarbeit die Möglichkeit für Privatpersonen geschaffen, bisher behördliche Aufgaben zu übernehmen. Darüber hinaus ist geplant, Daten wesentlich länger zu speichern als bisher, ganz abgesehen vom Einsatz von Bundestrojanern. Dieses Gesetz kann nicht einfach in einem Schnellverfahren ohne Begutachtung beschlossen werden; auch Datenschutzorganisationen müssen Stellung nehmen können“, so Bacher.

Bisher war es Sicherheitsbehörden vorbehalten, zum Zwecke der Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Vermögen von Menschen entsprechend entgegenzuwirken bzw. vorbeugend einzuschreiten. „Künftig wird Mitgliedern von sogenannten ‚Sicherheitsforen‘, darunter auch Privatpersonen, ermöglicht, z. B. in ihrem persönlichen Umfeld Menschen zu ‚beobachten‘. Eine derart weitreichende Veränderung in Bezug auf den Umgang mit Daten muss auf breiter Ebene begutachtet und diskutiert werden“, sieht Datenschutzsprecher Bacher die Notwendigkeit offener parlamentarischer Prozesse, wo eine breite Meinung von Expert_innen, Datenschutzgremien, Parlamentarier_innen und der Bevölkerung ermöglicht wird.

Die SPÖ hat am Freitag deshalb auch eine Sondersitzung des Datenschutzrates einberufen, damit diesem Gremium die Möglichkeit gegeben wird, den Entwurf zu beraten und eine Expertise für die Ausschussberatungen zur Verfügung steht.

Ebenfalls soll in Zukunft die Festlegung von Section-Controls den Sicherheitsbehörden mitgeteilt zu werden. „Damit werden die Daten der Section-Control nicht mehr ausschließlich für die Bestimmung der Höchstgeschwindigkeit verwendet werden“, erläutert Walter Bacher und fordert: „All dies muss auf breiter Basis im Zuge eines Begutachtungsverfahrens diskutiert werden.“

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